VERWALTUNG – BUCHHALTUNG


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Erfahrene Buchhalter: innen werden gesucht! 


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Für die Gründung dieser Buchhaltungsverwaltung werden selbständig agierende Buchhalter: innen gesucht, die sowohl über eine kaufmännische Ausbildung verfügen, als auch über gute Kenntnisse in Bereichen der Buchhaltung. 


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Du musst nicht alles können! Alle machen hier das, was sie dürfen, oder das was sie im Auftrag von qualifizierten Buchhalter: innen erledigen müssen, um ihre Honorare abrechnen zu können.! Die folgenden Leistungen werden benötigt:.

  • Datenerfassung nach Belegen
  • Buchung laufender Geschäftsvorfälle
  • Kontierung von Belegen
  • Erteilung von Buchungsanweisungen
  • Erledigung von Schreib- und Rechen arbeiten
  • Abrechnung laufender Löhne und Gehälter
  • Durchführung von Lohnsteueranmeldungen
  • Pflege offener Posten
  • Ausführung von Zahlungsverkehr
  • Errechnung von Kosten
  • Kalkulation von Preisen
  • Mahnung säumiger Kunden
  • Telefondienst

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Wer einen: e Steuerberater: in beschäftigt, könnte selbstverständlich auch eine Allinklusive Buchhaltung anbieten wie folgt:

  • Einrichtung der Buchführung oder des Kontenrahmens
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Bilanzen
  • Durchführung vorbereitender Abschlussbuchungen
  • Abschreibungen, Abgrenzungen, Rückstellungen)
  • Ermittlung von Gewinn/ Verlust
  • Einrichtung von Lohnkonten
  • Auslösung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Einreichen von Steuererklärungen
  • Andere Buchhaltungsleistungen?

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Es gibt nur eine Kleinigkeit, die berücksichtigt werden muss, bevor Du Dich entscheidest hier mitzumachen, nämlich, die Honorierung Deiner Leistungen ist wie folgt festgelegt und kann nicht verändert werden:

Stundensätze bei Honorierung von Tätigkeiten:

Personen ohne Qualifikation

30 Euro / Std.

Personen mit kaufmännische Ausbildung

40 Euro / Std.

Personen mit LL.B Studium

60 Euro / Std.

Personen mit LL.M Studium

80 Euro / Std..

Pauschalgebühren für festvereinbarte Leistungen:

z.B. Erfassung von Geschäftsvorfälle – Belege

1 Euro / Geschäftsvorfall

z.B. Lohn und Gehaltabrechnung

30 Euro / 1 Arbeitnehmer

25 Euro / 2 Arbeitnehmer

24 Euro / 3 Arbeitnehmer

usw.

17 Euro / ab 10 Arbeitnehmer

Was in 1 Stunde erledigt wird, es spielt keine Rolle! Selbstverständlich werden Zuschüsse für flexiblere und besondere Leistungen bezahlt, um damit langjährige Erfahrung, Können und Wissen zu honorieren!

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Die nächste Anpassung ist für 2034 geplant! Bis dahin bleiben alle Konditionen festgenagelt!


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Die Aufträge werden nach PLZ nach dem Regionalprinzip und gleichmäßig an alle verteilt, so dass kein Neid und Missgunst untereinander entstehen können! Für die folgenden PLZ Gebiete werden noch mehr Buchhalter: innen gesucht:


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